Das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist seit dem 1. Mai in Kraft. Alle Kantone müssen sich anpassen. Trotz dieser einheitlichen Gesetzesregelung bleibt es in Sachen Rauchverbot bei unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen.
In welcher Bar kann man zum Kaffee noch eine Zigarette rauchen? In den meisten europäischen Ländern ist die Antwort klar: Nirgendwo. Denn es herrscht ein allgemeines Rauchverbot in Gastrobetrieben.
Anders in der föderalistischen Schweiz. Hier ändert die Situation von Kanton zu Kanton. Pionier war der Kanton Tessin, wo der Rauch bereits vor drei Jahren nach dem Vorbild Italiens aus Restaurants und Bars verbannt wurde.
Andere Kantone sind sukzessive nachgezogen, häufig mit eigenen Regelungen. In 19 Kantonen gibt es heute die Möglichkeit, in Restaurants separate Raucherräume (Fumoirs) mit Bedienung einzurichten. In sieben Kantonen sind Fumoirs zwar erlaubt, aber ohne Servicepersonal.
Schliesslich gibt es Kantone, die sich bisher gegen jede Art von Verbot sperrten. Im Jura beispielsweise hat das Parlament vor weniger als einem Jahr entschieden, im Namen der "Freiheit" und der "Wahlfreiheit der Wirte" eine Motion zurückzuweisen, welche das Rauchverbot in Lokalen forderte.
Ein Gewirr an Regeln
Seit dem 1.Mai mussten jedoch auch die letzten Raucheroasen der Schweiz neue Regeln akzeptieren. Denn das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist in Kraft getreten. Es bildet jetzt die "Unterlage für einen föderalistischen Flickenteppich", wie der Zürcher "Tages-Anzeiger" schrieb.
Das heisst: Grundsätzlich kann in Restaurants und Bars nicht mehr geraucht werden. Allerdings gibt es Ausnahmemöglichkeiten. Denn Gastrobetriebe haben gemäss diesem Gesetz die Möglichkeit, einen abgetrennten und gut belüfteten Raucherraum einzurichten, der maximal einen Drittel der Ausschankfläche umfassen darf.
Kleine Restaurants bis zu einer Fläche von 80 Quadratmetern können sogar eine Bewilligung als Raucherlokal beantragen. Aber nur dann, wenn ein Kanton keine strengeren Regeln erlässt. Im Kanton Zürich sind Raucherbetriebe in Folge einer Volksabstimmung beispielsweise nicht möglich.
Das eidgenössische Gesetz wird folglich das bestehende Puzzle nicht wirklich vereinheitlichen. Es wird Kantone geben, die einzig die Mindeststandards umsetzen. Andere gehen in ihrer Verbotspolitik wesentlich weiter und erlauben zum Schutz des Personals auch die Bedienung in Fumoirs nicht.
Was sind Fumoirs?
Ausnahmen vom Rauchverbot sollen sogenannte Fumoirs bilden, d.h. gut belüftete, vom restlichen Betrieb abgetrennte Räume. mehr»
Wer ist Zuständig?
Zurzeit sind die Kantone aufgrund eines fehlenden Bundesgesetzes sowohl für
den Erlass als auch den Vollzug zuständig. Mit einem Rauchverbot des Bundes
übernimmt dieser die Gesetzgebung und überlässt den Kantonen allenfalls die
Regelung von Detailfragen. Der Vollzug dürfte weiterhin in den Händen
der Kantone liegen.
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