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Fumoirs / Lüftungen



Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Ein Fumoir ist ein abgeschlossener Raum mit eigener Lüftung. Die verrauchte Luft darf nicht in die anderen Räume des Betriebs gelangen. In Räumen ohne mechanische Lüftung genügt eine Luftreinigung mit einem HEPA-Filter.

  • Das Fumoir darf in der Regel nicht mehr als einen Drittel der Bodenfläche aufweisen.
     
  • Ausserhalb des Fumoirs ist das Rauchen verboten. Dies gilt auch für Treppen und Gänge sowie die WC-Anlagen. Keinen Einschränkungen unterliegt das Rauchen im Freien.
     
  • Der Zutritt zum Fumoir ist erst ab dem Alter von 18 Jahren gestattet.
     
  • Der Schutz vor Passivrauchen ist in allen Betrieben zu gewährleisten, auch in Vereinslokalen und bei Festwirtschaften. Im Gastgewerbe ist ein Fumoir in der Regel auf 60 m2 begrenzt. Den Vorschriften für alle Ausschankräume entsprechend, muss bei Ausbauten eine mechanische Lüftung mit Zu- und Abluft eingebaut werden.
     
  • Im Fumoir dürfen keine Leistungen angeboten werden, die im übrigen Betrieb nicht erhältlich sind. Dies gilt während den ganzen Öffnungszeiten und schliesst aus, nur im Fumoir zu bedienen.
     
  • Im Gastgewerbe darf die Gaststube nicht das Fumoir sein. Im Fumoir sind weder Bar noch Buffet zugelassen und sind bei bestehenden Räumen definitiv ausser Betrieb zu nehmen.

Bekommen Sie keinen rauchenden Kopf

Lassen Sie sich bei der Umsetzung eines Fumoirs oder Lüftungskonzepts professionell beraten. Hier finden Sie in kürze eine Liste mit kompetenten Partner rund ums Thema Fumoir, Lüftung, Raucherpavillon etc.